WOHNALLTAG · RATGEBER

Kleiner Unterhalt: eine tiefe Rechnung macht die Reparatur nicht zu deiner Pflicht

Was kleine Reinigungen und Ausbesserungen bedeuten und weshalb eine pauschale Frankenlimite allein nicht genügt.

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Unterhalt ist grundsätzlich Vermietersache

Die Vermieterschaft muss die Wohnung in einem zum vereinbarten Gebrauch tauglichen Zustand erhalten. Art. 259 OR weist der Mieterschaft demgegenüber kleinere Reinigungen und Ausbesserungen zu, die nach Ortsgebrauch zum gewöhnlichen Unterhalt gehören. Diese Ausnahme erfasst nicht automatisch jede günstige Reparatur. Prüfe die Art der Arbeit, die nötigen Kenntnisse und die Umstände. Eine Vertragsklausel mit einer Frankenlimite beantwortet die Frage deshalb nicht allein.

02

Eigenes Handwerk hat Grenzen

Eine leicht zugängliche Reinigung kann etwas anderes sein als die Reparatur einer fest eingebauten technischen Anlage. Arbeiten an Elektrik, Gas oder komplexen Geräten gehören nicht deshalb in deine Verantwortung, weil ein Ersatzteil wenig kostet. Lass sicherheitsrelevante Arbeiten fachgerecht beurteilen. Beispiel: Das Reinigen eines zugänglichen Filters lässt sich nicht ohne Weiteres mit dem Austausch einer defekten Pumpe gleichsetzen. Auch die Ursache, etwa Verschleiss oder falsche Bedienung, kann eine Rolle spielen.

03

Den Defekt zuerst melden

Informiere die Verwaltung mit einer sachlichen Beschreibung, Fotos und Angaben zur Funktionsstörung. Frage, wer die Reparatur organisiert und bezahlt. Bestellst du ohne Abklärung selbst ein Unternehmen, kann neben der eigentlichen Unterhaltspflicht ein Streit über den Auftrag und die Kosten entstehen. Bei dringenden Schäden geht es zunächst darum, Folgeschäden zu vermeiden und Hilfe zu organisieren. Dokumentiere dabei, warum eine Massnahme sofort notwendig war und wen du erreichen konntest.

04

Eine weitergereichte Rechnung prüfen

Verlange die Aufteilung von Material, Arbeit, Anfahrt und Diagnose. Frage, auf welche Pflicht sich die Forderung stützt. War der Gegenstand bereits alt, handelt es sich um natürlichen Verschleiss oder wird dir ein Fehlgebrauch vorgeworfen? Diese Fragen sind unterschiedlich. Eine Rechnung auf deinen Namen beweist für sich allein nicht, dass du den Schaden verursacht hast. Auch eine Aussage des Handwerkers sollte anhand des konkreten Befunds und des Mietvertrags eingeordnet werden.

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Nicht aus einem kleinen Streit ein Zahlungsproblem machen

Beanstande die konkrete Reparaturforderung schriftlich und begründet. Kürze nicht einfach die laufende Miete um denselben Betrag. Sammle Meldung, Antwort, Auftrag und Rechnung in einer zeitlichen Übersicht. Wenn eine Einigung scheitert, kann die Schlichtungsbehörde den Streit behandeln. Der überraschende Faktencheck lautet: «Unter CHF 150» oder «unter einem Prozent der Jahresmiete» ist keine allgemeine gesetzliche Freigrenze, die sämtliche Reparaturen automatisch auf Mieterinnen und Mieter überträgt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur weiteren Orientierung: Bundesamt für Wohnungswesen – Mietrecht und ch.ch – Miete.

Diese Checkliste dient der allgemeinen Vorbereitung. Die rechtliche Einordnung und allfällige Fristen hängen vom Einzelfall ab.

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