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Mietzins hinterlegen: Druck bei Mängeln ohne Zahlungsrückstand

Warum ein eigenes Sparkonto nicht genügt und welche schriftlichen Schritte vor einer amtlichen Hinterlegung nötig sind.

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Zurückhalten und hinterlegen sind verschieden

Wenn ein erheblicher Mangel trotz Meldung bleibt, wirkt es naheliegend, die Miete einfach nicht mehr zu bezahlen. Das kann jedoch einen Zahlungsrückstand und eine Kündigung auslösen. Die gesetzliche Hinterlegung nach Art. 259g OR ist ein besonderer Weg: Unter den Voraussetzungen des Gesetzes gelten korrekt hinterlegte Mietzinse als bezahlt. Ein privates Sparkonto oder ein selbst gewähltes Treuhandkonto ist nicht automatisch eine solche Hinterlegungsstelle.

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Mangel beschreiben und Frist setzen

Verlange die Behebung schriftlich, beschreibe den Mangel konkret und setze eine angemessene Frist. Kündige die Hinterlegung für den Fall an, dass die Behebung ausbleibt. Was angemessen ist, hängt von Dringlichkeit, Umfang und erforderlichen Arbeiten ab. Eine ausgefallene Heizung im Winter ist anders zu behandeln als ein kleiner optischer Defekt. Bewahre Fotos, Messungen und den Nachweis auf, dass das Schreiben die Vermieterschaft erreicht hat.

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Die zuständige Stelle vorab kontaktieren

Erkundige dich bei der zuständigen Schlichtungsbehörde beziehungsweise kantonal bezeichneten Hinterlegungsstelle über Konto, Verfahren und Zahlungsfristen. Hinterlegt werden künftig fällig werdende Mietzinse im gesetzlich vorgesehenen Ablauf. Die Vermieterschaft muss über die Hinterlegung schriftlich informiert werden. Zahlungen an die falsche Stelle oder eine verspätete Überweisung können den beabsichtigten Schutz gefährden. Lasse deshalb die Voraussetzungen vor der ersten Zahlung prüfen, besonders wenn schon Zahlungsrückstände bestehen.

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Die zweite Frist nicht vergessen

Die Hinterlegung allein entscheidet den Streit nicht. Nach Art. 259h OR musst du deine Ansprüche innerhalb von 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde geltend machen. Andernfalls fallen die hinterlegten Beträge grundsätzlich der Vermieterschaft zu. Notiere das Fälligkeitsdatum ausdrücklich. Verlange dort die konkret passende Rechtsfolge, etwa Mängelbeseitigung oder Herabsetzung, und lege deine Dokumentation bei.

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Ein Beispiel für den richtigen Unterschied

Die Verwaltung hat einen wiederkehrenden Wassereintritt trotz nachweisbarer Meldung nicht behoben. Du dokumentierst Ort, Termine und Folgen, setzt schriftlich eine angemessene Frist, drohst die Hinterlegung an und klärst das Verfahren mit der zuständigen Stelle. Erst danach folgt gegebenenfalls die amtliche Zahlung und rechtzeitige Eingabe. Ob du am Ende eine Mietzinsreduktion erhältst und wie hoch sie ist, bleibt gesondert zu beurteilen. Hinterlegung ist ein Verfahrensinstrument, keine automatische Entschädigung und keine Erlaubnis, beliebige alte Mietforderungen einzubehalten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur weiteren Orientierung: Bundesamt für Wohnungswesen – Mietrecht und ch.ch – Miete.

Diese Checkliste dient der allgemeinen Vorbereitung. Die rechtliche Einordnung und allfällige Fristen hängen vom Einzelfall ab.

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