WOHNALLTAG · RATGEBER
Aus der WG ausgezogen, aber noch im Mietvertrag?
Gemeinsamer Vertrag, Solidarhaftung und Mieterwechsel: Warum der Umzug allein dich nicht aus der Verantwortung löst.
01
Wer hat welchen Vertrag unterschrieben?
Eine WG kann rechtlich unterschiedlich organisiert sein. Alle Bewohner können gemeinsam Hauptmieter sein, eine Person kann an die anderen untervermieten oder jedes Zimmer kann einen eigenen Vertrag haben. Beginne mit den Unterschriften, nicht mit der internen Kostenaufteilung. Eine gemeinsame Mietadresse macht noch keinen gemeinsamen Vertrag. Umgekehrt ändert ein internes Zimmerabkommen den Hauptvertrag mit der Verwaltung nicht automatisch.
02
Solidarhaftung kann die ganze Forderung betreffen
Bei vereinbarter oder sonst rechtlich begründeter Solidarhaftung kann die Vermieterschaft grundsätzlich die ganze geschuldete Leistung von einem Solidarschuldner verlangen. Dass ihr intern je ein Drittel zahlt, beschränkt die externe Forderung nicht ohne Weiteres auf diesen Anteil. Der Ausgleich unter Mitbewohnern ist eine eigene Frage. Lies deshalb die Haftungsklausel und bewahre Nachweise über interne Zahlungen auf. Art. 143 ff. OR regeln die Grundlagen der Solidarität.
03
Der Auszug entfernt keine Unterschrift
Wer seine Möbel abholt und sich bei der Gemeinde abmeldet, ist dadurch noch nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Für einen Wechsel braucht es eine passende Vereinbarung mit den betroffenen Vertragsparteien. Bitte um eine schriftliche Vertragsänderung mit eindeutigem Datum, ausscheidender und eintretender Person sowie Behandlung von Kaution und offenen Forderungen. Eine Nachricht an die WG-Gruppe oder die Schlüsselübergabe an die Nachfolgerin genügt dafür nicht automatisch.
04
Auch die Kündigung gemeinsam planen
Ein gemeinsam eingegangener Mietvertrag lässt sich grundsätzlich nicht wie mehrere unabhängige Zimmerverträge behandeln. Eine Person kann nicht ohne Weiteres nur ihren Anteil kündigen und alle anderen unverändert im Vertrag lassen. Klärt, ob ein einvernehmlicher Wechsel oder die Beendigung des ganzen Vertrags vorgesehen ist. Bei Trennung, Ehe oder eingetragener Partnerschaft können zusätzliche Regeln gelten. Diese sollten vor einer Kündigung geprüft werden, besonders wenn die Wohnung als Familienwohnung dient.
05
Ein sauberes Übergabepaket
Haltet Zimmerzustand, Schlüssel, Inventar, Kautionsanteile und Zahlungsstände schriftlich fest. Beispiel: Du erhältst deinen Kautionsanteil privat von der neuen Person zurück, die Bank und die Verwaltung führen aber weiterhin deinen Namen. Das löst das Vertragsproblem nicht. Kontrolliere nach dem Wechsel die tatsächlichen Unterlagen. Der nützliche Faktencheck: Die WG-interne Fairness und die Haftung gegenüber der Vermieterschaft sind zwei Ebenen. Eine gute Lösung regelt beide ausdrücklich, statt nur einen Ersatz für das freie Zimmer zu finden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Obligationenrecht, Art. 143
- Obligationenrecht, Art. 144
- Obligationenrecht, Art. 262
- Obligationenrecht, Art. 264
Zur weiteren Orientierung: Bundesamt für Wohnungswesen – Mietrecht und ch.ch – Miete.
Diese Checkliste dient der allgemeinen Vorbereitung. Die rechtliche Einordnung und allfällige Fristen hängen vom Einzelfall ab.